Titelbild wohnrechtserwerb

Lebenslang Blau-Weiß - Das Wohnrecht der Bremer Heimstiftung

Das Konzept

Sie entscheiden sich bei Einzug in eines unserer Häuser, ob Sie mieten oder das Wohnrecht abschließen wollen. Mit einem einmaligen Betrag erwerben Sie ihr persönliches Wohnrecht auf Lebenszeit mit Eintrag ins Grundbuch.
Wenn Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal entrichten wollen, so können Sie einen Einmalbetrag entrichten und den verbleibenden Teilbetrag in laufenden Raten bezahlen. Je höher Ihre laufende Zahlung ist, desto niedriger ist der Einmalbetrag, mindestens beträgt er 51% des Gesamtbetrages.

Das lebenslange Wohnrecht kann Ihrerseits jederzeit gekündigt werden. Der "nicht abgewohnte Teil" des Gesamtbetrages wird in diesem Fall nach sechs Monaten an Sie - oder im Todesfall an Ihre Erben - ausgezahlt. Bei einem Umzug in einen Pflegebereich der Bremer Heimstiftung können Sie Ihr lebenslanges Wohnrecht in einen attraktiven monatlichen Zuschuss zur Langzeitpflege umwandeln.

Die Kosten

Die Höhe des Gesamtbetrages für ein lebenslanges Wohnrecht hängt von der Lage und Größe Ihrer künftigen Wohnung ab, Ihrem Lebensalter bei Einzug und davon, welchen Betrag Sie - zeitlich begrenzt - zuzahlen möchten. Wie viel des Gesamtbetrages zu welchem Zeitpunkt zurückerstattet wird, wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart und über dessen gesamte Laufzeit von der Bremer Heimstiftung garantiert; ebenso der Betrag, den Sie alternativ im Umzugsfalle monatlich in Anspruch nehmen können.

Übrigens: Ihr lebenslanges Wohnrecht behalten Sie auch dann, wenn der rechnerische Wert des Gesamtbetrages abgewohnt ist. Auch der monatliche Zuschuss zur stationären Pflege bleibt Ihnen lebenslang erhalten.

Hier ist Wohnrechtserwerb möglich