Eine ältere Dame gießt die Blumen auf Ihrem Balkon.

Öffentlich gefördertes Wohnen

Dass altersgerechtes Wohnen nicht nur für „gut Betuchte“ möglich sein muss, darauf legen wir als Bremer Heimstiftung besonderen Wert. Deshalb bieten wir Ihnen an verschiedenen Standorten in Bremen auch öffentlich geförderten Wohnraum an. Denn wir möchten, dass Menschen unabhängig von der Größe ihres Geldbeutels im Alter ein Zuhause finden, welches ihren Vorstellungen entspricht.

Im Alter selbstbestimmt wohnen – öffentlich gefördert

In unseren Stiftungsdörfern und Stadtteilhäusern bieten wir barrierefreie Wohnungen in verschiedenen Größen für ein bis zwei Personen an – fast immer mit Balkon oder Terrasse sowie einem integrierten Notrufsystem. Ihre Wohnung gestalten Sie ganz individuell mit eigenen Möbeln und persönlichen Akzenten – so entsteht Ihr ganz persönlicher Wohlfühlort. Vor Ort steht Ihnen stets eine feste Ansprechperson zur Seite, die bei Fragen rund um das Wohnen, zu Serviceleistungen oder zum Thema Pflege kompetent unterstützt. Bei Bedarf vermitteln wir gerne Hilfen im Bereich Hauswirtschaft oder Pflege. Auch das gemeinschaftliche Miteinander kommt nicht zu kurz: Aktivitäten und Austausch unter den Mietenden werden aktiv gefördert.

Alle Leistungen des Wohnen mit Service  stehen Ihnen selbstverständlich auch als Mieterin oder Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung

Um in eine öffentlich geförderte Wohnung in unseren Stadtteilhäusern oder Stiftungsdörfern einziehen zu können und aktiv am vielfältigen und gemeinschaftlichen Leben vor Ort teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine grundlegende Bedingung ist, dass Sie das Mindestalter von 60 Jahren erreicht haben. Bei Paaren genügt es, wenn mindestens eine der beiden Personen dieses Alter vorweisen kann.

Darüber hinaus ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein erforderlich, um eine Wohnung bei uns beziehen zu dürfen. Dieser Schein dient als Nachweis, dass Sie die gesetzlichen Kriterien für geförderten Wohnraum erfüllen, wenn Sie beispielsweise ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Beantragen können Sie den Wohnberechtigungsschein bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat Wohnungswesen oder in einem der BürgerServiceCenter.

ältere Dame wird von einer Mitarbeiterin beraten

Diese Häuser bieten öffentlich geförderte Wohnungen


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