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Barrierefreiheitserklärung

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bremer-heimstiftung.de veröffentlichten Webauftritt der Bremer Heimstiftung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Anbieter vorgenommenen Selbstbewertung im 3. Quartal 2025.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  1. Bilder ohne Alternativtexte (auch Icons/Logos).

  2. Fehlende Linktitel (title‑Attribute).

  3. Unklarer Linkzweck/fehlende Labels – z. B. „Mehr erfahren“, Pfeil‑Buttons, Download‑Links, sowie Systemlinks „Menü schließen“ und „Seitenanfang“.

  4. Identische Buttontexte mit unterschiedlichen Zielen („Jetzt informieren“).

  5. Defekte Sprunglinks („Skip to content“ ohne Zielanker).

  6. Zu geringe Farbkontraste (Weiß #FFFFFF auf Rot #E24033 bei „Pflege“/„Zum Kontaktformular“).

  7. Formularmängel: fehlende Labels; fehlende fieldset‑Gruppierung der Checkboxen.

  8. Fehlende ARIA‑Beschreibungen.

  9. Doppelte HTML‑IDs.

  10. Footer‑Mängel: fehlende Alt‑Texte; Screenreader‑Only‑Links ohne klare Kennzeichnung.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 04.11.2025 erstellt.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Bremer Heimstiftung
Marcusallee 39
28359 Bremen

Telefon: 0421 2434-0
Telefax: 0421 2434-189
E-Mail: info[at]bremer-heimstiftung.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.