Eine Pflegerin stützt eine ältere Dame.

Ambulante Pflege

Sie wohnen in einem Haus der Bremer Heimstiftung und benötigen pflegerische Unterstützung? An ausgewählten Standorten können Sie sich in diesem Fall voll und ganz auf unsere ambulante Pflege verlassen. Wir sorgen dafür, dass Sie in Ihrer Wohnung kompetent und zugewandt versorgt werden. Die Kosten für ambulante Pflege werden anteilig von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Pflege in Ihrem Zuhause bei der Bremer Heimstiftung

Selbstständigkeit ist ein hohes Gut. Das wissen wir. Deshalb ist unsere ambulante Pflege an Ihrer Seite, wenn Sie vorübergehend oder auch langfristig Pflege im eigenen Zuhause in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegekasse trägt dafür Kosten in Höhe von 131 Euro bis 2.299 Euro monatlich.

 

Wir sind für Sie da, wenn:

  • Sie Hilfe beim Essen, Trinken, Ankleiden oder bei der Körperpflege benötigen.
  • Sie für Arztbesuche, den Gang zur Bank oder für das Einkaufen eine Begleitung wünschen.
  • Sie Gesellschaft für Hobby, Spiel oder den Theaterbesuch suchen.
  • Ihre Wohnung gereinigt oder Bett- und Tischwäsche gewechselt werden sollen.
  • Sie Beratung benötigen, zum Beispiel für die Anschaffung von Hilfsmitteln.

 

In diesen Situationen bieten wir wertvolle Hilfe. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie ärztlich verordnete Behandlungen wie eine Wundversorgung oder Injektionen benötigen. Auch das übernimmt das Team unserer ambulanten Pflege und rechnet diese Leistungen mit Ihrer Krankenkasse ab.

Eine Pflegerin mit einem Klemmbrett

Finanzierung der ambulanten Pflege

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um ambulante Pflege zu finanzieren. Wir geben Ihnen gern einen ersten Einblick:

  • Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Kosten für ambulante Pflege.
  • Je nach Pflegegrad trägt die Pflegekasse dann monatlich Beträge von 796 bis 2.299 Euro.
  • Auch mit Pflegegrad 1 können Sie ambulante Pflege nutzen, zahlen diese jedoch weitestgehend selbst. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 131 Euro im Monat.
  • Die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
  • Sind Sie gesetzlich versichert, rechnet unsere ambulante Pflege direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte zahlen zunächst selbst und erhalten anschließend eine Kostenerstattung seitens der Pflegekasse beziehungsweise von der Beihilfestelle.

 

Unsere Häuser mit ambulanter Pflege


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