Allgemeine Besuchsregelungen in unseren Häusern
Seit dem 01. März 2023 ist im bundesweiten Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass die Testpflicht auf das Corona-Virus aufgehoben ist.
Gleichwohl gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (AHA – L) und für Besucher gilt die FFP-2 Maskenpflicht (voraussichtlich bis zum 07. April 2023) in den Langzeit- und Kurzzeitpflegen, Wohnpflegen, Domizilen und Wohngemeinschaften.
Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nicht, wenn Sie oder Angehörige Ihres Haushaltes ausgeprägte Erkältungssymptome aufweisen.
Bitte führen Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung eine korrekte Händedesinfektion durch.
Halten Sie sich in den öffentlichen Bereichen an die Abstandsregel. Dies gilt insbesondere auch in den Fahrstühlen. Bitte achten Sie auf die Beschilderung. In den öffentlichen Räumen bitten wir Sie immer eine FFP-2-Maske zu tragen.
Handelt es sich um einen Besuch in einem Doppelzimmer, sprechen Sie bitte das Personal an, ob es etwas zu beachten gibt.
In unter Quarantäne (Verdachtsfall oder Infektionsfall) stehenden Zimmern oder Bereichen sind Besuche nur in individuellen Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich an uns!
