Was ist Generalistik

Nutze deine Chance: Mache eine Ausbildung zur Pflegefachkraft bei der Bremer Heimstiftung!

Förderung für langjährige und neue Mitarbeiter:innen der Bremer Heimstiftung nach dem Qualifizierungchancengesetz (§ 81 (2) SGB III) 

Das Qua­li­fi­zier­ungs­chancen­gesetz (kurz QCG) der Bundesagentur für Arbeit ist ein Förderprogramm, dass bestehenden oder neuen Mitarbeitenden der Bremer Heimstiftung die Chance für eine generalistische Pflegeausbildung bietet.

Das Tolle dabei: Dein bisheriges Gehalt wird während der gesamten Ausbildung weitergezahlt! Und nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung verdienst du automatisch mehr als vorher und kannst weiter aufsteigen.

Mitmachen können neue und bestehende Mitarbeiter:innen aus allen pflegenahen Bereichen der Bremer Heimstiftung (z. B. Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte, Reinigungskräfte, Hauswirtschaftskräfte), die:

  • einen mittleren Schulabschluss und noch keine anerkannte Ausbildung haben (Zur Info: anerkannte Ausbildungen dauern mindestens 2 Jahre),
  • oder eine Ausbildung als Altenpflegehelfer:in haben,
  • oder eine anerkannte Ausbildung in einem Bereich gemacht haben, in dem sie seit über vier Jahren nicht mehr gearbeitet haben.

Hast du noch Fragen zur Ausbildung oder zum Förderprogramm?
Dann wende dich bitte zuerst an deine:n Vorgesetzte:n. Wenn alles passt, helfen wir dir bei allen weiteren Schritten!

 

Fragen und Antworten zur Ausbildungsförderung nach dem QCG

Wie lange muss ich schon bei der Bremer Heimstiftung arbeiten, um über das QCG in die Ausbildung starten zu können?

Da gibt es keine feste Vorgabe. Auch neu eingestellte Mitarbeiter:innen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können direkt mit der dreijährigen Ausbildung starten. In der Regel warten wir aber die Probezeit ab.

Ich bekomme mein Gehalt weiter, habe ja aber zusätzliche Kosten durch die Ausbildung. Was bekomme ich noch an finanzieller Unterstützung?

In der Ausbildung bekommst du das Geld für die zusätzlichen Fahrtkosten (gegenüber den Kosten des Arbeitswegs) zu den Praxiseinsätzen erstattet. Wenn durch die Ausbildung Kinderbetreuung notwendig wird, bekommst du diese zusätzlichen Kosten (z. B. Mittagessen, Hortkosten, Tagesmutter usw.) auch erstattet. Was genau du bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Gibt es sonst noch finanzielle Anreize, warum ich die Ausbildung starten sollte?

Du kannst einen Antrag auf Qualifizierungsbonus stellen. Wir helfen dir dabei! Wenn du Erfolg hast, bekommst du zusätzlich zu deinem bisherigen Gehalt über die ganzen drei Jahre nochmal monatlich 200 Euro Qualifizierungsbonus obendrauf! Und bei erfolgreicher Zwischenprüfung kannst du 1.000 Euro Prämie bekommen; nach bestandenem Examen nochmals 1.500 Euro extra.

Was für formale Voraussetzungen muss ich für die generalistische Pflegeausbildung mitbringen?

  1. Mittlerer Schulabschluss (in Bremen auch die erweiterte Berufsbildungsreife, kurz eBBR)
  2. Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B2 (Bei Personen ohne B2-Zertifikat ist ein interner Sprachtest an der Schule möglich)
  3. Die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Arbeit in der Pflege

Was bedeutet die Ausbildung für meinen bestehenden Arbeitsvertrag?

Du bekommst für die Dauer der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag. Da die Pflegeausbildung bei der Bremer Heimstiftung eine Vollzeitausbildung ist, musst du in der Lage sein, in Vollzeit zu arbeiten. Konditionen, Kündigungsfristen etc. aus deinem bisherigen Arbeitsvertrag verändern sich nicht und du gehst auch keine Verpflichtungen ein oder musst Geld zurückzahlen, falls du die Ausbildung abbrichst oder den Arbeitgeber wechselst.

Wenn alles klappt und ich in die Ausbildung starte: Was passiert dann?

Du machst eine ganz „normale“ Pflegeausbildung. Die Pflegeausbildung läuft im Wechsel von Phasen in der Schule und Phasen in der Praxis. Die Schule kannst du an einem unserer drei Schulstandorte besuchen. Im April starten wir am Standort Nord, im August im Bremer Osten und im Oktober in Bremen-Mitte.

In der Praxis bist du zuerst in dem Haus, in dem du bisher gearbeitet hast bzw. wo du deinen Ausbildungsvertrag hast. Später hast du Praxiseinsätze in verschiedenen Bereichen der Pflege wie Krankenhaus oder Psychiatrie.

Mehr Infos zur Pflegeausbildung bei der Bremer Heimstiftung findest du hier >>

Ich erfülle die Voraussetzungen für die generalistische Pflegeausbildung nicht. Kann ich als Mitarbeiter:in auch eine Ausbildung als Pflegefachhelfer:in (einjährig oder 1,5 Jahre in Teilzeit) machen?

Im Moment gibt es die beschriebene Fördermöglichkeit nur für die dreijährige, generalistische Pflegeausbildung.
Falls du Interesse an einer Ausbildung zum:zur Pflegefachhelfer:in hast, wende dich an deine:n Vorgesetzte:n oder nimm Kontakt zu unserer Pflegeschule auf:

Kerstin Apmann
Tel. (0421) 2434-432
pflegeschule@bremer-heimstiftung.de